AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen vom "der Ferienhof"
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Unsere 4 Ferienwohnungen sind in Oberweiler 2/1, 88213 Ravensburg.
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Wohnung Nr.1: Die barrierefreie, für 2 Personen eingerichtete Ferienwohnung im EG besteht aus einer Wohn-Küche, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer mit Dusche und kl. Terrasse.
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Wohnung Nr. 2 & 3: Die für 2-4 Personen eingerichteten Ferienwohnungen besteht aus einem Wohn-Esszimmer, 2 Schlafzimmer, einer Küche, einem Bad mit Dusche und Balkon im 1.OG.
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Wohnung Nr. 4: Die für 4 Personen eingerichtete Ferienwohnung besteht aus 2 Schlafzimmern, einer Wohn -Küche, einem Bad mit Dusche und Badewanne und kl. Terrasse.
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Vertragsabschluss
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Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und mündlich, schriftlich per E-mail oder telefonisch zugesagt wurde
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Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
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Mietpreis und Nebenkosten
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Der Mietpreis ist bei Schlüsselübergabe zu bezahlen.
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In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
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Wurde eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
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Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter
eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200,-Euro. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietsaufenthaltes, nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung, zurückgezahlt.
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Mietdauer
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Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16°° Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18°° Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12°° Uhr anderweitig zu belegen.
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Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10°°Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
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Rücktritt durch den Mieter
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Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
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Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er einen pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandene Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhen zu leisten
Rücktritt bis zum 40. Tag vor Beginn der Mietzeit 20% (mindestens jedoch 25,-
Euro)
Rücktritt bis zum 30.Tag vor Beginn der Mietzeit 50%
Danach und bei Nichterscheinen 100% abzüglich der Endreinigung.
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Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter, dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die, durch den Eintritt des Dritten, entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft, anderweitig zu vermieten und muss, das dadurch Ersparte, auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren, anrechnen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dem Mieter empfohlen
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Kündigungsrecht
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Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht
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Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach §543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
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Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht ( erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht Erfolgs versprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter einen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl.Ziff.5b
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Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlungen, Restzahlungen und Kaution) nicht fristgerechtet leistet. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
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Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsgemäßen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.
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Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten
8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu
behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes, sowie die zum Gebäude gehörenden Anlagen, ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von ihm oder seinen Begleitpersonen und Besuchern verursacht worden ist.
In den Wohnräumen entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
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In Spülbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
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Bei auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der
Mieter, verpflichtet selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter, die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstanden Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.
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1. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist
verpflichtetet die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und
während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Mieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an dem Mietobjekt vor, so muss der Mieter den Vermieter oder die
Kontaktperson über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen ( insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, bzw.
seiner Kontaktperson oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten zurück zuführen ist. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
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1. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, dürfen nicht mit in das Mietobjekt
gebracht werden. Der Mieter haftet für alle Schäden durch Nicht-Einhaltung des
Verbotes .
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Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle
rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Schriftform. .
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Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind
störende Geräusche, lautes Türewerfen und ähnliche Tätigkeiten, die
die Mitbewohner belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Rundfunk- und Fernsehgerät, sowie sonstige Audiogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
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Rechtswahl und Gerichtsstand
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Es findet deutsches Recht Anwendung
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Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht
zuständig in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
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Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagenerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Oberweiler, im Juni 2013
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